Fonds- und
Assetmanagement

Das Team des Fond- und Assetmanagements bei Scholz und Partner ist Teil des Bereiches Portfoliomanagement’s und ist vom Erwerb bis zum Verkauf eines Vermögensgegenstandes, dem EXIT, mit der gesamten kaufmännischen Betreuung einer Immobilie befasst.

Dabei legen wir – ebenso wie mit unseren Anlegern – besonderen Wert auf eine laufende eng abgestimmte Kommunikation mit unseren Geschäftspartnern – hier den Mietern und Pächtern der von uns verwalteten Immobilien. 

Das Team ist bei uns mit der Erledigung aller üblichen, mit der Verwaltung von Immobilien und mit den Fondsgesellschaften zusammenhängenden kaufmännischen Aufgaben betraut und vertraut. Hier werden u.a. die Budgets für Instandhaltungsmaßnahmen geprüft und genehmigt sowie die Umsetzung der bei uns freigegebenen baulichen Maßnahmen nebst laufender Kostenkontrolle während und nach der Maßnahmen kaufmännisch überwacht. 

Aufgrund unserer zum Teil bereits langjährig im Bestand befindlichen Immobilien gehört auch die Umsetzung von prospektgemäßen Gesellschafterbeschlüssen vor der Veräußerung von Fondsimmobilien, welche wir aktuell und in den letzten Jahren bereits erfolgreich durchführen konnten, zu unserem Aufgabengebiet.

Langjährige Immobilien
Verwaltung und Aufgaben
Dienstleister für
unsere Anleger

Das Fonds- und Assetmanagement bei Scholz und Partner versteht sich auch als Dienstleister für unsere Anleger. So werden hier auch die Daten für das laufende Reporting erhoben und ausgewertet. Die detaillierten Fondsinformationen, wie z.B. aktuelle Liquiditätssituationen des Fonds, Vermietungsstände der Objekte und weitere individuelle objektbezogene und betriebswirtschaftliche Kennzahlen nebst Erläuterungen, werden den Anlegern teilweise halbjährlich zur Verfügung gestellt – Einmal jährlich für jeden AIF in Form eines extern durch einen Wirtschaftsprüfer kontrollierten Jahresbericht.  

Zusammen mit unserer Anlegerverwaltung übernimmt das Fonds- und Assetmanagement die umfangreiche operative Zusammenarbeit mit der im Jahr 2013 gesetzlich neu eingeführten und extern beauftragten „Verwahrstelle„, die für jeden Alternativen Investmentfonds durch die Regulierungsbehörde separat genehmigt wird.