Vergütungspolitik

Zulasten des Investmentvermögens einer Fondsgesellschaft werden nur solche (einmaligen und laufenden) Vergütungen und sonstigen Zuwendungen berechnet, wie sie in den Anlagebedingungen festgelegt sind. Die Berechnung der Vergütungen und sonstigen Zuwendungen lässt sich entsprechend aus den jeweiligen Anlagebedingungen entnehmen.

Es existieren weder feste noch variable Vergütungsansprüche von Mitarbeitern der AIF-Verwaltungsgesellschaft gegen das Investmentvermögen. Solche Mitarbeiteransprüche erfüllt die AIF-Verwaltungsgesellschaft ausschließlich aus ihrem eigenen Vermögen.

Soweit  variable Vergütungen aus dem eigenen Vermögen der AIF-Verwaltungsgesellschaft an ihre Mitarbeiter gezahlt werden, steht das Verhältnis der festen zu den variablen Vergütungen in einem angemessenen Verhältnis. Entsprechend wird die feste Vergütung in einer ausreichenden Höhe gewählt und die variable Vergütung derart gestaltet, dass auch ganz auf ihre Zahlung verzichtet werden könnte. Dies gilt insbesondere für den Teil der variablen Vergütungskomponente, der sich einmalig aus den initialen Erlösen der AIF-Verwaltungsgesellschaft aus einer Fondsemission errechnet.

Der Teil der variablen Vergütungskomponente, der sich aus den Erlösen für die laufende Verwaltung berechnet, ist an den langfristigen Erfolg der von ihr verwalteten Investmentvermögen ausgerichtet. Entsprechend wird Interessenidentität der Mitarbeiter mit den Anlegern an einer langfristigen, erfolgreichen Verwaltung des geschlossenen Investmentvermögens hergestellt.

Eine variable Vergütung wird generell nur gezahlt, wenn das Ergebnis der AIF-Verwaltungsgesellschaft dies zulässt. Zahlungen im Rahmen unserer Vergütungspolitik stehen im Einklang mit etwaigen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken. Zudem sind in den Vergütungsregelungen Malusregelungen implementiert, die dazu führen, dass variable Vergütungen ganz oder teilweise nicht erworben werden.

Zuständiges Gremium für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen ist die Geschäftsleitung der AIF-Verwaltungsgesellschaft. Es besteht, der Größe der Gesellschaft angemessen, kein Vergütungsausschuss oder eine andere Person der AIF-Verwaltungsgesellschaft, der bzw. die vorgenannte Vergütungen oder sonstige Zuwendungen zuteilt. Eine Überprüfung der Umsetzung der in der Vergütungsrichtlinie der AIF-Verwaltungsgesellschaft festgelegten Vorschriften und Verfahren findet jährlich durch den Aufsichtsrat statt, der dies an die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft übertragen kann.

Innere Kontrolle