Der regulierte Treuhänder

Unabhängige, renommierte Verwahrstelle überwacht Kundengelder als externer Treuhänder und stärkt den Anlegerschutz unserer Fonds

Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat der Gesetzgeber 2013 die Aufgaben und Pflichten für die Verwahrung von Finanzinstrumenten wie Alternative Investmentfonds neu geregelt. Nach den Bestimmungen des KAGB muss eine Kapitalverwaltungsgesellschaft eine sog. „Verwahrstelle“ für jeden Fonds mit beauftragen, im Rahmen des Anlegerschutzes besondere Kontrollfunktionen bei der Verwaltung von Investitionsvermögen zu übernehmen.

Verwahrstelle der von Scholz und Partner verwalteten AIF ist die ”Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft” mit Sitz in Hamburg.