Interessenkonflikt-Policy

Stand : Januar 2022

Die Scholz und Partner GmbH, Salzkotten, (SUP) investiert für private, semiprofessionelle und professionelle Kunden als eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft direkt oder indirekt in Immobilien, überwiegend der Pflege- und Gesundheitswirtschaft sowie vereinzelt in Wohnungen, Lager- und Gewerbeobjekte. Sie trägt dabei insbesondere ihren Anlegern gegenüber eine hohe Verantwortung. Dementsprechend hat die SUP angemessene Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung und Beobachtung von Interessenkonflikten ergriffen, um zu vermeiden, dass potentielle Interessenkonflikte den AIF und ihren Anlegern schaden.

Unter obigen Link erhalten Sie die vollständige Interessenkonflikt Policy.

Interessen der Anleger können kollidieren

Interessen der Anleger können kollidieren mit den Interessen der SUP, ihrer Mitarbeiter und sämtlicher mit ihr direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen sowie mit Interessen anderer Anleger.

Bei der kollektiven Vermögensverwaltung können potentielle Interessenkonflikte vor allem in folgenden Fällen entstehen:
• die SUP, ihre Mitarbeiter oder mit ihr verbundene Unternehmen verfolgen Eigeninteressen, die sich nicht mit den Interessen der AIF oder ihrer Anleger decken,
• die SUP, ihre Mitarbeiter oder mit ihr verbundene Unternehmen erbringen für mehrere Anleger bzw. AIF dieselben vertragsgemäßen Leistungen und behandeln dabei diese ungleich,
• die SUP oder ihre Mitarbeiter erhalten von einer anderen Person als dem AIF oder seinen Anlegern über die übliche Provision oder Gebühr hinaus einen Anreiz in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen.

Potenzielle Konflikte

Grundsätze und Maßnahmen

Zur Vermeidung von Konflikten

Die SUP führt ihre Tätigkeit in der Art und Weise aus, dass bestehende und potenzielle Interessenkonflikte auf eine ordnungsgemäße Weise marktgerecht und drittvergleichsfähig gehandhabt werden. Zudem stellt sie sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und die von den maßgeblichen Aufsichtsbehörden herausgegebenen Regelungen über den Umgang mit potentiellen Interessenkonflikten, insbesondere die Aufklärung der Anleger über das Bestehen solcher potentiellen Interessenkonflikte, beachtet werden.

Hierfür hat die SUP folgende Grundsätze festgelegt bzw. organisatorische Maßnahmen getroffen:
• Im Falle des Bestehens eines potentiellen Interessenkonfliktes zwischen der SUP, den Mitarbeitern der SUP oder der mit ihr direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen gilt prinzipiell der Vorrang des AIF- bzw. Anlegerinteresses.
• Bei der SUP wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und Zeitpriorität bei der Erbringung von gleichgerichteten Dienstleistungen verfolgt.
• Regelungen zu Mitarbeitergeschäften und die Vergütungspolitik sind auf die Vermeidung von potentiellen Interessenkonflikten ausgelegt. Die Annahme von Zuwendungen, die über die vertraglich festgelegten Leistungen hinausgehen, ist nicht zulässig.
• Investitionen werden immer nach dem Vier-Augen-Prinzip und nicht ohne Zustimmung des Investitionsausschusses bzw. des Aufsichtsrates der SUP getätigt. Zusätzlich erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch eine unabhängige externe Verwahrstelle.

Innerhalb der SUP ist der Compliance-Beauftragte – losgelöst von der Portfolioverwaltung – für die Steuerung, Überwachung und Aufzeichnung der potenziellen und tatsächlichen Interessenkonflikte verantwortlich.

Reichen die oben genannten Vorkehrungen nicht aus, um einen potentiellen Interessenkonflikt zu vermeiden, wird der Anleger vor der Ausführung des jeweiligen Geschäfts auf die Art und Herkunft des konkreten Interessenkonflikts hingewiesen. Der Anleger trifft in diesem Fall die Entscheidung über das weitere Vorgehen.