Scholz und Partner - Beschwerdemanagement

Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Wenn Sie Anregungen zu Verbesserungen, Grund zur Kritik haben oder sich beschweren möchten, sprechen Sie direkt mit uns und lassen Sie uns Ihr Anliegen bitte wissen. Nur durch Ihre Rückmeldung haben wir die Möglichkeit, uns kontinuierlich zu verbessern. Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihre Hinweise, Kritik und Beschwerden objektiv prüfen werden und gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen.

Unser Beschwerdemanagement ist für Sie selbstverständlich kostenfreiNach Eingang Ihrer Beschwerde werden wir Ihr Anliegen zügig prüfen. Sollte es uns aufgrund der Komplexität des Sachverhalts nicht möglich sein, Ihnen zeitnah und abschließend qualifiziert zu antworten, erhalten Sie von uns eine Zwischenmitteilung, in der wir den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen und eine Aussage treffen, in welchem Zeitraum voraussichtlich eine Antwort versendet wird.

Sie können Ihre Anregungen, Kritik oder Beschwerde über folgende Wege bei uns einreichen:

E-Mail: beschwerde@sup-kvg.de
Fax: +49 5258 972-599

Schriftlich:
Scholz und Partner GmbH
Lange Straße 28
33154 Salzkotten

Sofern Sie mit uns mal nicht zufrieden sind, einen Fehler festgestellt oder Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert haben, geben Sie uns bitte die Chance eine Lösung zu erarbeiten. Danke für Ihr Vertrauen! 

BaFin-Schlichtungsstelle

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die BaFin-Schlichtungsstelle anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten lauten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schlichtungsstelle

Referat ZR 3

Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Telefon: +49 228 4108-0
Fax: +49 228 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

Für den schriftlichen Antrag ist auf der Homepage der BaFin ein Formular abrufbar: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/StreitschlichtungBaFin/StreitschlichtungBaFin_node.html

Die Beschwerde ist unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Weitere Einzelheiten hierzu können der Verordnung über die Schlichtungsstelle nach §342 des KAGB (KASchlichtV) entnommen werden, die bei der BaFin erhältlich ist.

Schlichtungsstelle BaFin

Bei Fernabsatz
schlichtet die
Bundesbank

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank 

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.  

Die Kontaktdaten lauten:  

Deutsche Bundesbank 
Postfach 11 12 32 
60047 Frankfurt 

Telefon: +49 69 2388-1907 oder -1906
Fax: +49 69 709090-9901
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de