Deutschland und die USA arbeiten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung seit einigen Jahren enger zusammen. Das Abkommen zur Umsetzung des sogenannten Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) regelt seither den gegenseitigen Datenaustausch steuerrelevanter Informationen zwischen beiden Ländern. Dazu gehören beispielsweise der Konto- oder Depotsaldo, Zinsen, Dividenden und weitere Erträge. Betroffen sind davon Konto- und Depotinhaber mit US-Steuerpflicht. Eine US-Steuerpflicht entsteht, anders als in Deutschland, bereits alleine durch das Innehaben der US-Staatsbürgerschaft (die man in den USA automatisch mit Geburt erhält) ohne jedoch dort zu leben oder zu arbeiten. Die Daten müssen regelmäßig in Deutschland von Banken und Sparkassen, Versicherungen und Fondsgesellschaften an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Das BZSt leitet die Informationen dann an die US-amerikanische Finanzverwaltung weiter.
Die Fondsgesellschaften – operativ durch die Scholz und Partner GmbH (SUP) als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgeführt – prüfen mit Hilfe vorgegebener Merkmale, ob ein Kunde/Anleger eventuell in den USA steuerpflichtig sein könnte. Dies kann z.B. Kenntnis über eine US-Staatsbürgerschaft oder ein dauerhafter Wohnsitz in den USA sein – aber auch der Geburtsort, eine Postanschrift, eine Telefonnummer in den USA oder Verbindungen zu anderen US-amerikanischen Konten könne auf eine solche Steuerpflicht hindeuten. Nur sofern sich aus den zur Verfügung stehenden Informationen Hinweise auf eine etwaige Steuerpflicht ergeben, werden Kunden zur Abgabe einer Selbstauskunft aufgefordert. Umgesetzt wurde die bilaterale Vereinbarung in Deutschland auf Basis des § 117 der Abgabenordnung.
Darüber hinaus wurde weltweit eine Regelung zur Erhebung von Informationen in Form des sogenannten Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (auch bekannt unter CRS – Common Reporting Standard) eingeführt. Hierbei sind, durch die Anleger, über eine etwaige Steuerpflicht in den USA hinaus, auch steuerliche Veranlagungspflichten in anderen Ländern den Banken und Fondsgesellschaften mitzuteilen.